§ 4 Z 61 stmk BauG 1995
Zubau ist die Vergrößerung einer baulichen An-lage der Höhe, Länge oder Breite nach, sodass eine bauliche Integration mit dem Altbestand erfolgt, die zumindest optisch den Eindruck eines Gesamtbauwerkes erweckt.
VwGH 27.6.2006, 2006/06/0053