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Bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben; Be-seitigungsauftrag; Schwimmbecken; keine teilbare bauliche Anlage

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/176bbl 2006, 231 Heft 6 v. 12.12.2006

§§ 26 Z 7, 49 Abs 6 oö BauO 1994; § 30 oö ROG 1994

Ein (hier: auch nur teilweise im Grünland errichtetes) Schwimmbecken ist nicht als teilbare bauliche Anlage anzusehen, sodass die Beseitigung des gesamten Schwimmbeckens anzuordnen ist.

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