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Aufschließungsabgabe; Umfang

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/170bbl 2006, 227 Heft 6 v. 12.12.2006

§ 38 nö BauO 1996

Die Aufschließungsabgabe hat sich auch im Fall von bau- oder raumordnungsrechtlichen Beschränkungen der Bebaubarkeit auf das gesamte zum Bauplatz erklärte Grundstück oder den zum Bauplatz erklärten Grundstücksteil zu beziehen.

VwGH 27.4.2006, 2006/17/0008

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