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Baurechtsvertrag, Rechtswirkungen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/194bbl 2006, 242 Heft 6 v. 12.12.2006

§ 6 BauRG; § 1120 ABGB

Mit der bücherlichen Eintragung des Baurechts tritt der Baurechtsnehmer in bestehende Bestandsverträge (gem § 1120 ABGB) ein.

OGH 29.6.2006, 6 Ob 121/06x

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