Seit dem Erscheinen der ersten, von Wolfgang Hauer herausgegebenen Auflage des Burgenländischen Baurechts (vgl dazu bbl 2000, 130), hat insbesondere das bgld Baugesetz eine umfassende Änderung durch die Novelle 2004 (LGBl 2005/18) erfahren. Der Gesetzgeber musste vor allem auf die Aufhebung der Bestimmung des § 21 durch den VfGH (VfSlg 16981/2003: Gleichheitswidrigkeit der Einschränkung der Parteistellung von Nachbarn auf Eigentümer unmittelbar angrenzender Grundstücke) reagieren. Auch das seit 1.7.1969 in Kraft stehende bgld RPIG wurde seit dem Erscheinen der ersten Auflage mehrfach novelliert. Zuletzt hat der VfGH Teile des § 20 Abs 2 wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben (VfSlg 17410/2004).