Wer sich nicht nur dem Spezialistentum für einzelne, ausgewählte Rechtsbereiche verschrieben hat, sondern immer wieder verschiedenste Lebenssachverhalte rechtlich beurteilen muss, wird wohl ständig auch mit Fragen nach dem Auffinden der einschlägigen Rechtsquellen beschäftigt sein. Die Hilfsmittel dazu sind heute vielfältiger denn je, den Schwerpunkt bilden inzwischen aber sicherlich Suchläufe in elektronischen (on-line-, offline-) Datenbanken. Da man allerdings oftmals gar nicht so genau wissen kann, was überhaupt gesucht werden soll, ist ein gedrucktes, systematisches Verzeichnis des geltenden Rechts weiterhin ein unverzichtbarer Behelf in der Praxis. Hans Neuhofer, der seit vielen Jahrzehnten den BGBL-Index mit viel Sachverstand und Sorgfalt editiert, hat in dankenswerter Weise - nun bereits in der 56. Auflage - wieder das geltende Bundesrecht zusammengestellt. Im I. Teil werden die vom 1.5.1945 bis 31.12.2005 im (Staats- bzw) Bundesgesetzblatt kundgemachten Rechtsvorschriften in verschiedenen Großgruppen (Verfassungsrecht, Internationale Abkommen, Innere Verwaltung, Justizrecht, Finanzrecht, Gesundheits-, Schul-, Verkehrswesen, Sozial- und Arbeitsrecht usw) mit jeweils zweckmäßigen, detailreichen Untergliederungen rechtsystematisch zusammengestellt. Im 2. Teil wird eine Liste der seit 1.5.1945 kundgemachten, aber inzwischen aufgehobenen Rechtsvorschriften geführt. Der 3. Teil enthält ein Verzeichnis der amtlichen Kurztitel, der 4. Teil umfasst ein alphabetisches Stichwortverzeichnis. Dieser Aufbau ermöglicht es dem Rechtssuchenden, „sehenden Auges“ Recherchen im geltenden Bundesrecht durchzuführen. Das Stichwortverzeichnis eröffnet einem regelmäßig die verschiedenen Gesichtspunkte von Rechtsfragen, im systematischen Teil der Darstellung lässt sich wiederum das weitere relevante rechtliche Umfeld von einzelnen Rechtsvorschriften ausmachen. Darüber hinaus können einzelne ausgewählte übergreifende Systematisierungsgesichtpunkte, wie etwa die „EG-Rechtsanpassung und Durchführung (ab 1996), soweit ausdrücklich darauf verwiesen wird“, auch sonst wertvolle Einsichten vermitteln („europarechtssensible“ Rechtsbereiche). Der BGBl-Index 2006 ist daher noch immer ein gewichtiges Hilfsmittel beim Recherchieren der aktuellen Rechtsquellen, das „interdisziplinär“ tätigen Juristen vorbehaltlos zu empfehlen ist.