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Berechnung der Entschädigung für Umwidmung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/161bbl 2006, 202 Heft 5 v. 13.10.2006

§ 24 nö ROG 1976

Die Höhe der aufgrund einer Umwidmung zustehenden Entschädigung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wert der Gegenleistung (Kaufpreis), soweit dieser den Verkehrswert nicht überschritten hat, und dem Grünlandwert zum Erwerbszeitpunkt. Dieser Differenzbetrag ist nach dem Verbraucherpreisindex, bezogen auf den Zeitpunkt der Festsetzung der Entschädigung, aufzuwerten.

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