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Pauschalgebühr für Bauaufträge im Vergabenachprüfungsverfahren

RechtsprechungVergaberechtbbl 2006/167bbl 2006, 206 Heft 5 v. 13.10.2006

Art 7 Abs 1, 139 Abs 1 B-VG; §18 vlbg VNG; vlbg VerwaltungsabgabenVO für Vergabenachprüfungsverfahren

An der Unsachlichkeit der Verpflichtung zur Entrichtung der höheren Gebühr für den Gesamtwert im Oberschwellenbereich bei einem Baulos im Unterschwellenbereich ändert auch nichts, dass der Tarif nach der VerwaltungsabgabenVO für im Oberschwellenbereich liegende Bauaufträge „nur“ € 3.600,- beträgt.

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