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Betriebstype; Bordell; Flächenwidmung „Kern-, Büro- Geschäftsgebiet“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/143bbl 2006, 195 Heft 5 v. 13.10.2006

§ 23 Abs 5 lit c stmk ROG; § 26 Abs 1 stmk BauG 1995

Bordelle sind als Vergnügungsstätten (iSd der Flächenwidmung „Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet“) betriebstypologisch genehmigungsfähig.

VwGH 30.5.2006, 2004/06/0202

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