§§ 12, 13 Abs 1, 15 wr KGG
Abwässerbenutzungsgebühren sind selbst dann zu entrichten, wenn keine Abwässer in den Kanal eingeleitet werden.
VwGH 20.3.2006, 2003/17/0077
§§ 12, 13 Abs 1, 15 wr KGG
Abwässerbenutzungsgebühren sind selbst dann zu entrichten, wenn keine Abwässer in den Kanal eingeleitet werden.
VwGH 20.3.2006, 2003/17/0077