§ 27 tir BauO 2001
Nachbarn kommt in Verfahren zur Verlängerung von Baubewilligungen Parteistellung zu. Ihre Mitspracherechte sind aber auf die Einwendung der Verlängerungstatbestände beschränkt.
VwGH 28.3.2006, 2005/06/0279
§ 27 tir BauO 2001
Nachbarn kommt in Verfahren zur Verlängerung von Baubewilligungen Parteistellung zu. Ihre Mitspracherechte sind aber auf die Einwendung der Verlängerungstatbestände beschränkt.
VwGH 28.3.2006, 2005/06/0279