§§ 3 Abs 6, 8 Abs 2 krnt GplG
Bei der Qualifikation eines Gebäudes als Beherbergungsbetrieb oder Appartementhaus kommt dem in den Einreichplänen und in der Bau- bzw Betriebsbeschreibung zum Ausdruck gebrachten Bauwillen entscheidende Bedeutung zu.
§§ 3 Abs 6, 8 Abs 2 krnt GplG
Bei der Qualifikation eines Gebäudes als Beherbergungsbetrieb oder Appartementhaus kommt dem in den Einreichplänen und in der Bau- bzw Betriebsbeschreibung zum Ausdruck gebrachten Bauwillen entscheidende Bedeutung zu.