§ 134a wr BauO
Die Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf Durchführung von Beschauten während der Bauausführung oder auf Aussteckung der Fluchtlinien und Höhenlagen.
VwGH 28.4.2006, 2005/05/0272
§ 134a wr BauO
Die Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf Durchführung von Beschauten während der Bauausführung oder auf Aussteckung der Fluchtlinien und Höhenlagen.
VwGH 28.4.2006, 2005/05/0272