vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schwimmbecken; bewilligungspflichtige Baumaßnahme

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/147bbl 2006, 195 Heft 5 v. 13.10.2006

§ 20 Abs 1 lit e tir BauO 2001

Schwimmbecken (hier: freistehend aus Metall mit einem Durchmesser von 4,5 m und einer Höhe von 1,2 m) sind bewilligungspflichtige bauliche Anlagen.

VwGH 30.5.2006, 2004/06/0210

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte