§ 19 Abs 8 nö ROG 1976; § 2 Abs 3 letzter Satz nö KFSchG; Art 118 Abs 2 und 3 B-VG
Die dem Kulturflächenschutz dienenden landwirtschaftlichen Vorrangflächen zur ausschließlichen landwirtschaftlichen Nutzung betreffen überörtliche Interessen und stellen keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde dar.