Nachträge sind der Alltag bei nahezu jedem Bauvorhaben einer bestimmten Größe. Um ihre Berechtigung zu ermitteln, ist eine Analyse des Inhalts der Schuld des Bauunternehmers unumgänglich, weil nur bei diesbezüglichen Änderungen ein zusätzlicher Anspruch bestehen kann. Gerade beim Bauwerkvertrag ist eine Erörterung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen unabdingbar.
Schlagworte: Bauwerkvertrag; Nachträge.