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Des einen Traum, des anderen Albtraum: Nachträge beim Bauwerkvertrag

AufsätzeHermann Wenuschbbl 2006, 169 Heft 5 v. 13.10.2006

Nachträge sind der Alltag bei nahezu jedem Bauvorhaben einer bestimmten Größe. Um ihre Berechtigung zu ermitteln, ist eine Analyse des Inhalts der Schuld des Bauunter­nehmers unumgänglich, weil nur bei diesbezüglichen Änderungen ein zusätzlicher Anspruch bestehen kann. Gerade beim Bauwerkvertrag ist eine Erörterung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen unabdingbar.

Schlagworte: Bauwerkvertrag; Nachträge.

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