§§ 472, 480, 914 ABGB
Durch die Einräumung einer PKW-Abstellmöglichkeit auf fremdem Grund ohne Absicht der Verdinglichung entsteht eine obligatorische Nutzungsberechtigung.
Für die Annahme eines Prekariums muss die freie Widerruflichkeit entweder ausdrücklich vereinbart worden sein, oder sich aus den Umständen ergeben.