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Zuständigkeit zur erstmaligen Ermittlung von Nutzwerten bzw Nutzwertneufestsetzung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/122bbl 2006, 158 Heft 4 v. 8.8.2006

§ 94 GBG; § 3 WEG 1975; § 9 WEG 2002

Ab dem 1. Jänner 1997 hat die (erstmalige) Ermittlung der Nutzwerte ausschließlich durch Gut­achten eines privaten Sachverständigen zu geschehen.

Eine Nutzwertneufestsetzung hat durch das Gericht zu erfolgen.

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