§ 94 GBG; § 3 WEG 1975; § 9 WEG 2002
Ab dem 1. Jänner 1997 hat die (erstmalige) Ermittlung der Nutzwerte ausschließlich durch Gutachten eines privaten Sachverständigen zu geschehen.
Eine Nutzwertneufestsetzung hat durch das Gericht zu erfolgen.
§ 94 GBG; § 3 WEG 1975; § 9 WEG 2002
Ab dem 1. Jänner 1997 hat die (erstmalige) Ermittlung der Nutzwerte ausschließlich durch Gutachten eines privaten Sachverständigen zu geschehen.
Eine Nutzwertneufestsetzung hat durch das Gericht zu erfolgen.