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Krankenhaus Spittal/Drau Gesellschaft mbH ist kein öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Bundesvollziehung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2006/132bbl 2006, 164 Heft 4 v. 8.8.2006

§ 7 Abs 1 Z 2 BVergG 2002

Der maßgebliche Einfluss iSd § 7 Abs 1 Z 2 lit c BVergG wird auf die Krankenhaus Spittal/Drau Gesellschaft mbH wenn überhaupt durch das Land Kärnten selbst oder in seinem Namen tätige Organe ausgeübt.

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