§§ 22 Abs 1 und 2 oö ROG 1994
Die Widmung „Dorfgebiet“ lässt die Errichtung von Gebäuden für die Pferdehaltung zu, selbst wenn diese nicht im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfolgt.
VwGH 27.2.2006, 2005/05/0008
§§ 22 Abs 1 und 2 oö ROG 1994
Die Widmung „Dorfgebiet“ lässt die Errichtung von Gebäuden für die Pferdehaltung zu, selbst wenn diese nicht im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfolgt.
VwGH 27.2.2006, 2005/05/0008