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Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche; Maßgeblichkeit des Verwendungszweckes

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/117bbl 2006, 155 Heft 4 v. 8.8.2006

§ 3 Abs 1 tir BauO 2001

Eine Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche muss nicht nur rechtlich gesichert sein, sondern auch den Erfordernissen des vorgesehenen Verwendungszweckes entsprechen.

VwGH 28.3.2006, 2003/06/0125

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