Abweisung
§ 22 Abs 2 nö BauO 1996
Die Parteistellung des (vom Baubewilligungswerber verschiedenen) Eigentümers des Baugrundstückes hängt nicht von der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen ab.
Abweisung
§ 22 Abs 2 nö BauO 1996
Die Parteistellung des (vom Baubewilligungswerber verschiedenen) Eigentümers des Baugrundstückes hängt nicht von der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen ab.