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Änderung des Verwendungszweckes von Gebäudeteilen; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/87bbl 2006, 103 Heft 3 v. 22.6.2006

Abweisung

§ 20 Abs 1 lit c tir BauO 1998

Auch Änderungen des Verwendungszweckes von einzelnen Gebäudeteilen (hier: Abstell-/Geräteraum in Aufenthaltsraum) sind baubewilligungspflichtig, wenn sie die Zulässigkeit des Gebäudes nach bau- oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften beeinflussen können.

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