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Schießstätte (hier: Schießkeller); baubewilligungspflichtige Anlagen; Änderung des Verwendungs­zweckes; Flächenwidmung „Betriebsbaugebiet“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/77bbl 2006, 98 Heft 3 v. 22.6.2006

Abweisung

§§ 1, 24 Abs 1 Z 6 lit b oö BauO 1994; § 1 Abs 3 oö BTypV 1997; § 22 Abs 6 oö ROG 1994; Art 10 Abs 1 Z 7, 15 Abs 1 B-VG

Die Änderung eines Lagerraumes in eine Schießstätte unterliegt dem Anwendungsbereich der oö BauO und ist baubewilligungspflichtig.

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