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Nichtigkeitsgründe; Bebauungsplan; Bauweise

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/51bbl 2006, 67 Heft 2 v. 19.4.2006

Aufhebung

§§ 26 Abs 3 lit a, 54 lit b tir BauO 2001; § 60 Abs 2 tir ROG 1997; §§ 121, 127 tir GemO; § 68 Abs 4 Z 4 AVG

Es ist zulässig, dass auf verschiedenen Teilen eines Grundstückes (hier: nach Durchführung ­einer Grundstücksvereinigung) unterschiedliche Bauweisen festgelegt sind.

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