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Devolution; Instanzenzug; Vorstellung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/49bbl 2006, 67 Heft 2 v. 19.4.2006

Aufhebung

§ 51 Abs 1 und 2 tir BauO 2001; §§ 30 Abs 5, 31 Abs 2 tir GemO

Entscheidet der (hier: im Devolutionsweg zuständig gewordene) Gemeindevorstand als Baubehörde I. Instanz, ist dagegen keine Berufung mehr an den Gemeinderat (als höchste Oberbehörde) zulässig.

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