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Keine Nachfrist nach Ablauf der Aufklärungsfrist; keine Rügepflicht bei Angebotsverlesung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2006/65bbl 2006, 73 Heft 2 v. 19.4.2006

Abweisung

§ 98 Z 5 BVergG 2002

Eine Wahlfreiheit, nach Ablauf der gesetzten Aufklärungsfrist noch Aufklärungen zu verlangen, würde dem Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot widersprechen: Der Auftrag-

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