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Vordere Baufluchtlinie; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/18bbl 2006, 28 Heft 1 v. 15.2.2006

§§ 5 Abs 6 lit e, 134a Abs 1 lit b und d wr BauO

Der Nachbar kann durch Überschreitung der ihm abgewandten vorderen Baufluchtlinie nicht in ­seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt werden.

VwGH 20.9.2005, 2003/05/0063

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