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Aufschließungsabgabe; Grundstücksveräußerung; dingliche Wirkung des Rückstandsausweises

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/182bbl 2005, 253 Heft 6 v. 15.12.2005

§ 119 nö BauO 1976; § 9 EO

Der dem Voreigentümer erteilte Abgabenbescheid nach § 119 nö Bau 1976 entfaltet gegenüber dem Grundstückserwerber unmittelbar Rechtswirkung. Der Erlassung eines Haftungsbescheids bedarf es nicht.

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