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Gebäudehöhe; unwesentliche Abweichungen von Bebauungsvorschriften

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/169bbl 2005, 247 Heft 6 v. 15.12.2005

§ 69 Abs 1 lit f und m, Abs 2 und 6 wr BauO

Bei einer Überschreitung der Gebäudehöhe im Ausmaß von 30% bis 82% liegt eine wesentliche Abweichung von den Bebauungsvorschriften vor.

VwGH 21.7.2005, 2004/05/0017

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