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Neues Baurecht

Neues Baurechtbbl 2005, 258 Heft 6 v. 15.12.2005

Kärnten

Gesetz, mit dem das krnt NaturschutzG 2002 geändert wird, LGBl 2005/63

Neben zahlreichen detaillierten Änderungen zum Tier- und Pflanzenschutz (auch mit Bezug zu Vogelschutz- und FFH-RL) ist ua auch vorgesehen, dass der Naturschutzbeirat jene Rechte wahrzunehmen hat, die in den Bundesgesetzen dem Umweltanwalt eingeräumt werden (§ 63 Abs 3).

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