§§ 20 Abs 1 Z 7, 21 Abs 8 Z 2, 50 Abs 1 Z 1, 51, 109 Abs 1 Z 2 stmk VergG 1998
Als Zuschlagskriterien kommen nur Kriterien in Betracht, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes dienen. Die Berücksichtigung eines Kriteriums für die Prüfung der (fachlichen) Eignung der Bieter als Zuschlagskriterium ist unzulässig.