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Verkehrsflächenbeitrag; Verkehrsfläche; Errichtung; Erneuerung; Sanierung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/74bbl 2005, 122 Heft 3 v. 1.6.2005

Abweisung

§§ 19 Abs 3, 20 Abs 5 oö BauO 1994

Die Erneuerung oder Sanierung einer Straße ist vom Ausbau (Errichtung) einer Straße zu unterscheiden. Bei der Erneuerung (Sanierung) wird etwas Bestandenes in seiner ursprünglichen Qualität wiederhergestellt, beim Ausbau eine neue Qualität erst geschaffen.

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