Abweisung
§§ 19 Abs 3, 20 Abs 5 oö BauO 1994
Die Erneuerung oder Sanierung einer Straße ist vom Ausbau (Errichtung) einer Straße zu unterscheiden. Bei der Erneuerung (Sanierung) wird etwas Bestandenes in seiner ursprünglichen Qualität wiederhergestellt, beim Ausbau eine neue Qualität erst geschaffen.