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Zweckwidmung von Grundstücken durch Vereinbarungen im Umlageverfahren

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/92bbl 2005, 128 Heft 3 v. 1.6.2005

§§ 41ff vlbg RPlG 1973

Aus der Vereinbarung aller Liegenschaftseigentümer im Umlageverfahren über gemeinsame An­lagen ist eine obligatorische Eigentumsbeschränkung des Eigentümers einer zweckgewidmeten Liegenschaft dahin abzuleiten, dass er, solange die Vereinbarung nicht wirksam abgeändert wird, das Grundstück nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwenden darf.

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