Abweisung
§ 33 tir BauO 2001; Art 7 Abs 1, 11 Abs 2 B-VG
Durch den ex-lege-Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen die mit Bescheid verfügte Baueinstellung wird das Rechtsstaatsprinzip, der Gleichheitssatz und die Kompetenzbestimmungen nicht verletzt.