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Rechtskraft der Baubewilligung; Rechtskraftbestätigung; Baubeginn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/33bbl 2005, 75 Heft 2 v. 1.4.2005

Abweisung

§ 103 nö BauO 1976

Einer „Rechtskraftbestätigung“ der Baubehörde kommt als öffentlicher Urkunde keine normative Wirkung zu.

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