vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersatz der Kosten eines Vorverfahrens durch Regress­pflichtigen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/60bbl 2005, 89 Heft 2 v. 1.4.2005

§ 1313 ABGB

Führt eine Partei einen Rechtsstreit - egal ob auf der Aktiv- oder Passivseite-, der nach menschlichem Ermessen aussichtslos erscheint, sodass ihr von vornherein der Prozessverlust droht, dann kann sie das von ihr eingegangene Prozess­kostenrisiko nicht auf die Person abwälzen, die in materieller Hinsicht verantwortlich für die Zahlungspflicht der Prozessführenden gewesen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte