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Bauwerberwechsel; keine Zustimmung des Grundeigentümer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/15bbl 2005, 35 Heft 1 v. 1.2.2005

Abweisung

§§ 124 Abs 4, 134 Abs 1 und 3 wr BauO

Eine Zustimmung des Grundeigentümers zum Bauwerberwechsel ist gesetzlich nicht vorgesehen. Darin ist keine planwidrige Lücke zu erblicken, weil die Baubewilligung lediglich über die bau- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens abspricht und zivilrechtliche Beziehungen nicht determiniert.

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