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Baustellenkoordinator; Anwesenheit auf Baustelle

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/17bbl 2005, 37 Heft 1 v. 1.2.2005

§ 5 BauKG

Die Baustellenbesuche des Baustellenkoordinators müssen eine je nach Beschaffenheit der Baustelle und Art und Intensität der dort ausgeübten Tätigkeiten effektive Gefahrenverhütung ermöglichen. 14-tägige Überprüfungsintervalle erscheinen generell zu lang.

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