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Bewilligungspflichtige Bauvorhaben; Kultusbauten; 7 m hohes, beleuchtetes Holzkreuz (hier: „Liebeskreuz“; „Dozule-Kreuz“); Flächenwidmung „Wohngebiet“; Grundrecht der Freiheit der Religionsausübung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/160bbl 2004, 241 Heft 6 v. 1.12.2004

Abweisung

§§ 2 Z 2 und 36, 25, 25a, 26, 49 oö BauO 1994; § 22 oö ROG 1994; Art 9 EMRK

Die Errichtung eines beleuchteten Holzkreuzes (hier: mit einer Höhe von 7,38 m) ist baubewilligungspflichtig.

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