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Begriff „Gebäude“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/170bbl 2004, 245 Heft 6 v. 1.12.2004

Aufhebung

§ 60 Abs 1 lit a wr BauO

Ein Gebäude (bzw Raum) liegt auch dann vor, wenn die raumbildende bauliche Anlage mit Material befüllt wird, das jederzeit entfernt werden kann ohne in die Bausubstanz einzugreifen.

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