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Gebäudehöhe; Gebäudeumriss; Dachneigung; Staffelung der Geschoße; Aufzugstriebwerkraum; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/133bbl 2004, 198 Heft 5 v. 1.10.2004

Abweisung

§§ 81 Abs 3, 4, 6 und 7, 134a Abs 1 lit b und Abs 3 wr BauO

Die Auslegung des § 81 Abs 3 wr BauO (Gebäudehöhe) erfordert eine Bedachtnahme auf die Regelung des § 81 Abs 4 wr BauO (Gebäudeumriss). Die Überschreitung der absoluten Gebäudehöhe durch eine zurückgesetzte Außenwandfläche kann das Nachbarrecht auf Einhaltung der Gebäudehöhe nicht verletzen, wenn der nach § 81 Abs 4 gegebene Umriss eingehalten ist.

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