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Teilrechnungen; Verjährung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2004/141bbl 2004, 201 Heft 5 v. 1.10.2004

§§ 1170, 1486 ABGB

Eine nicht nach Verrichtung in gewissen Abteilungen, sondern nach Maßgabe des prozentuellen Baufortschritts gelegte Teilrechnung, unterliegt nicht der gesonderten Verjährung.

OGH 15.4.2004, 2 Ob 36/04i

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