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Abbruchauftrag; „Verschiebung“ des Gebäudes; keine geringfügige Abweichung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/138bbl 2004, 201 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 129 Abs 10 wr BauO

Bei einer „Verschiebung“ des Gebäudes um 2 m handelt es sich um die Errichtung an einer anderen als der bewilligten Stelle; dies ist als keine geringfügige Abweichung von der Baubewilligung nicht mehr gedeckt.

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