§§ 60 Abs 1 lit c, 106, 129 Abs 10, 135 wr BauO; § 294 ABGB
Regelungen über Verbindungswege innerhalb eines Gebäudes bezwecken die Gewährleistung sicherer Wege von einzelnen Räumen eines Gebäudes ins Freie und dienen somit dem Brandschutz. Der Einbau einer zweiflügeligen, schmiedeeisenen Türe auf einer Stiege bedarf daher einer Baubewilligung gem § 60 Abs 1 lit c wr BauO.