Abweisung
§§ 7 Abs 3, 11 Abs 3 stmk FPG; § 103 stmk BauG 1995
Die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Maßnahmen im Interesse der Brandsicherheit ist nicht unter Zugrundelegung eines starren Prozentsatzes, sondern anhand der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.