§ 1295 ABGB
Im Rahmen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses bestehen gegenseitige Aufklärungspflichten, Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten, die jenen bei Erfüllung eines Vertrags entsprechen.
OGH 25.2.2004, 3 Ob 25/03b
§ 1295 ABGB
Im Rahmen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses bestehen gegenseitige Aufklärungspflichten, Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten, die jenen bei Erfüllung eines Vertrags entsprechen.
OGH 25.2.2004, 3 Ob 25/03b