(Kundmachungszeitraum: 1. 2. 2004 - 31. 3. 2004)
Bund
Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das AVG 1991, das ZustellG, das GebührenG 1957, das MeldeG 1991 und das VereinsG 2002 geändert werden, BGBl I 2004/10
Das neue E-GovG schafft eine rechtliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Bürger und Behörde und sieht ua einen elektronischen Identitäts- und Echtheitsnachweis („Bürgerkarte“), bereichsspezifische Personenkennzeichen („bPK“) sowie ein Standarddokumentenregister vor. Gleichzeitig mit dem E-GovG traten mit 1.3.2004 zahlreiche begleitende Neuerungen, insb wieder im Bereich des AVG (zB betreffend elektronische Anbringen und Erledigungen uä) und dem ZustellG („elektronische Zustellung“), in Kraft.